Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11064
VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96 (https://dejure.org/1996,11064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18.06.1996 - 9 S 558/96 (https://dejure.org/1996,11064)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 18. Juni 1996 - 9 S 558/96 (https://dejure.org/1996,11064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,11064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung einer Satzung, wenn untergesetzliche Norm und gesetzliche Bestimmung wortgleich sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 9 S 2504/85

    Normenkontrolle: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Satzung des Versorgungswerks

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Der Senat hält daran fest, daß für einen Normenkontrollantrag - und für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren - das Rechtsschutzinteresse fehlt, wenn die zu kontrollierende untergesetzliche Vorschrift - hier: § 1 Abs. 4 der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg idF vom 9.8.1995 (BO) - denselben Inhalt hat wie eine unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmung - hier: § 30 Abs. 3 KG (st Rspr des Senats seit Beschluß vom 27.1.1987, NJW 1987, 1350).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats sei dies der Fall, wenn eine untergesetzliche Norm - wie hier - nur eine unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmung wiederhole (Beschluß vom 27.1.1987, NJW 1987, 1350).

    Für einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren nach § 47 Abs. 8 VwGO gelten dieselben allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen wie für den Normenkontrollantrag selbst (Senatsbeschluß vom 27.1.1987, NJW 1987, 1350; Kopp, VwGO, 10. Aufl., § 47 RdNr. 76, jeweils m.w.N.).

    Dieses fehlt nach ständiger Rechtsprechung des beschließenden Senats, wenn die untergesetzliche Norm, welche den Gegenstand des Normenkontrollverfahrens bildet und deren Vollzug ausgesetzt werden soll, nur eine unmittelbar geltende gesetzliche Bestimmung wiederholt (Senatsbeschlüsse vom 27.1.1987, a.a.O., vom 2.7.1987 - 9 S 1413/87 - und vom 7.6.1993, VBlBW 1993, 375).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1998 - 9 S 557/96

    Normenkontrolle einer Berufsordnung: Fehlen von Antragsbefugnis bzw

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Am 21.2.1996 hat die Antragstellerin beim Verwaltungsgerichtshof ein Normenkontrollverfahren eingeleitet (9 S 557/96) mit dem Ziel, § 1 Abs. 4 BO in der oben genannten Neufassung für ungültig zu erklären, insbesondere wegen Verstoßes gegen Art. 12 und 14 GG.

    es den Mitgliedern der Landesärztekammer bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag 9 S 557/96 zur Erfüllung ihrer Verpflichtung nach § 1 Abs. 4 BO zu gestatten, sich vor der Durchführung klinischer Versuche am Menschen auch durch die Antragstellerin beraten zu lassen.

    Der Antrag, der trotz der etwas anderen Formulierung darauf abzielt, § 1 Abs. 4 BO (i.d.F. vom 9.8.1995) hinsichtlich der Beratung vor klinischen Versuchen am Menschen (wozu insbesondere die klinische Prüfung von Arzneimitteln gehört) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin im Verfahren 9 S 557/96 außer Vollzug zu setzen, ist mit diesem Begehren nach § 47 Abs. 8 VwGO statthaft.

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Der Beschluß vom 12.12.1984 (BVerfGE 68, 319/324 f.) bezieht sich auf eine Verfassungsbeschwerde gegen § 11 BÄO, einer Ermächtigung zum Erlaß einer ärztlichen Gebührenordnung; dabei führte erst diese Verordnung zum geltend gemachten Grundrechtsverstoß.

    Vollzugsakte, die eine gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde ausschließen, können zwar auch Normen sein, z.B. Rechtsverordnungen und Satzungen, welche der Normenkontrolle nach § 47 VwGO unterliegen (BVerfGE 53, 366/389; 68, 319/325).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    So betrifft das Urteil vom 6.12.1972 (BVerfGE 34, 165/178 f.) Förderstufen in hessischen Schulen, deren Einführung und räumlicher Bereich erst durch Ausführungsverordnung bestimmt werden sollte.
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Gerade darauf stellt aber das Bundesverfassungsgericht bei § 93 Abs. 3 BVerfGG ab (BVerfGE 43, 291/387; 74, 297/319 f.).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Gerade darauf stellt aber das Bundesverfassungsgericht bei § 93 Abs. 3 BVerfGG ab (BVerfGE 43, 291/387; 74, 297/319 f.).
  • BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56

    Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Denn auch hinsichtlich der Dringlichkeit einer einstweiligen Anordnung gelten die Voraussetzungen des vorläufigen Rechtsschutzes im verfassungsgerichtlichen Verfahren (§ 32 BVerfGG) entsprechend, und hier wird die Dringlichkeit einer vorläufigen Regelung neben einer für den Antragsteller günstigen Folgenabwägung verlangt (st.Rspr. des BVerfG seit BVerfGE 6, 1/4; umfangreiche Nachweise bei Umbach/Clemens, a.a.O., § 32 RdNr. 177).
  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Da der Antrag somit bereits wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig ist, kann es offenbleiben, ob dies auch deshalb der Fall ist, weil die Antragstellerin als von § 1 Abs. 4 BO nur reflexartig Betroffene nicht antragsbefugt im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO ist (so Hess. VGH, Urteil vom 29.6.1983, ESVGH 43, 296).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Vollzugsakte, die eine gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde ausschließen, können zwar auch Normen sein, z.B. Rechtsverordnungen und Satzungen, welche der Normenkontrolle nach § 47 VwGO unterliegen (BVerfGE 53, 366/389; 68, 319/325).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 18.06.1996 - 9 S 558/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG ist § 93 Abs. 3 BVerfGG aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen (BVerfGE 18, 1/9; 23, 153/164; 24, 252/257).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1993 - 9 S 2197/92

    Rechtsschutzbedürfnis für Normenkontrollantrag; Fachgebietsbeschränkung für Ärzte

  • VGH Baden-Württemberg, 02.07.1987 - 9 S 1413/87

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis bei einem Normenkontrollantrag

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1998 - 9 S 557/96

    Normenkontrolle einer Berufsordnung: Fehlen von Antragsbefugnis bzw

    Mit Beschluß vom 18.06.1996 - 9 S 558/96 - (ESVGH 46, 275) hat es der Senat abgelehnt, die vorliegend zur Prüfung gestellte Vorschrift einstweilen außer Vollzug zu setzen.

    In den genannten Fällen fehlt dem Antragsteller zugleich das auch für einen Normenkontrollantrag nötige Rechtsschutzbedürfnis (Senat, Beschluß vom 27.01.1987 - 9 S 2504/85 -, NJW 1987, 1350 = VBlBW 1987, 306; Beschluß vom 07.06.1993 a.a.O.; Beschluß vom 18.06.1996 - 9 S 558/96 -, ESVGH 46, 275).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht